Recht auf Erholung

Die Gewerkschaft ver.di startete am Montag eine Aktionswoche für das Recht auf Urlaub. „Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub“, heißt es in Artikel 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Eine Pressekonferenz fand darum im Beisein von Vertretern der Amnesty-Gruppe am Pfad der Menschenrechte statt. Helmut Eckermann referierte dabei über die schwierige Situation der Gewerkschafter in Ländern wie Mexico und Guatemala, für die sich Amnesty einsetzt. Verdi-Geschäftsführer Jürgen Krause erinnerte an die Leistungen der Gewerkschaften in Deutschland, die erst in den 1960er Jahren einen gesetzlich geregelten Mindesturlaub erstreiten konnten.

Das Solinger Tageblatt berichtete am 4. Juni 2013: „Aktionswoche für den Urlaub“

Aktuell können Sie sich an einer Eil-Aktion von Amnesty International für einen Journalisten und Gewerkschafter aus dem Tschad beteiligen: Urgent Action für Eric Topona. Unter dem Link finden Sie Informationen zu dem Fall und Vorschläge für eine Email, die Sie bis zum 19. Juni 2013 an den Deutschen Botschafter der Republik Tschad schicken können.

Art. 24: Recht auf Erholung und Freizeit