Tafel 5

des Pfads der Menschenrechte:

Artikel 12: Freiheitssphäre des Einzelnen

Artikel 12Niemand darf ohne Grund das private Leben eines anderen Menschen stören. Niemand darf in die Wohnung anderer Menschen eindringen, die Familien belästigen, ihre Briefe öffnen oder Lügen über andere verbreiten.

AKTUELLE INFOS:
In manchen Ländern wird die Freiheit der Bürger vor allem vom Staat selbst oder durch kriegerische Auseinandersetzungen unterdrückt. Meldungen von Amnesty zum Thema Verschwindenlassen und Staatlicher Mord und zum Thema Bewaffnete Konflikte

Aber auch die sexuelle Selbstbestimmung ist in vielen Ländern noch ein großes Problem. Meldungen von Amnesty zum Thema Sexuelle Identität


Artikel 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit

Jeder Mensch hat das Recht, sich in seinem Land frei zu bewegen. Alle dürfen wohnen, wo sie wollen. Sie können ihre Länder verlassen, in andere Länder gehen und auch zurückkommen, so wie sie es möchten.

Artikel 14: Asylrecht

AArtikel 13 und 14lle Menschen können in anderen Ländern um Schutz bitten, wenn sie in ihrem eigenen Land verfolgt und bedroht werden. Dieses Recht gilt aber nur, wenn sie nicht selber gegen die Gesetze verstoßen und Verbrechen begangen haben.

AKTUELLE INFOS:
Meldungen von Amnesty International zum Thema Migration und zum Thema Asylrecht


Hinweis: Die Erklärung wurde im Auftrag von Amnesty International von Sibylle Rieckhoff in eine einfacher verständliche Textform gebracht. Den genauen Wortlaut kann man in fast allen Sprachen der Welt auf der Seite der UN-Komission für Menschenrechte (OHCR) nachlesen. Illustrationen: Yayo Kawamura


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